Das Parlament hat begonnen, die Benutzung von Elektrorollern zu regeln. Die Roller werden in ihrer Leistung begrenzt und es gibt Alters- und Geschwindigkeitsbegrenzungen für die Fahrer.
Die Gemeinden können Motorroller auf Bürgersteigen verbieten, aber wenn es keine Radwege und keine Schilder gibt, darf man auf dem Bürgersteig fahren, allerdings nicht schneller als 7 km/h. Leistungsstärkere Motorroller müssen eine Haftpflichtversicherung haben, eine Verkehrstauglichkeitsprüfung bestehen und zugelassen sein.
Rollerfahrer unter 16 Jahren müssen eine spezielle Ausbildung absolvieren und eine Bescheinigung erhalten. Kinder unter 10 Jahren dürfen in Wohngebieten nur unter Aufsicht von Erwachsenen fahren.
Die Rollerverleiher argumentieren, dass die neuen Vorschriften keine großen Veränderungen mit sich bringen werden, da die Geschwindigkeitsbegrenzungen bereits bestehen und durch künstliche Intelligenz gesteuert werden.
Betrunkene Rollerfahrer oder solche, die allein fahren, können vom Bolt-System ausgeschlossen werden. Bei Verstößen gegen die Vorschriften über Alkohol am Steuer werden Geldbußen in Höhe von 80 bis 200 € verhängt, bei anderen Verstößen 40 €. Die neuen Vorschriften treten nächstes Jahr in Kraft.